AKTUALISIERT 08/2022! Auswandern leicht gemacht?! Leider nein! Oft gibt es große bürokratische Hürden bis man sich endlich offiziell im auserwählten Land ansässig nennen darf. Wir machen diesen Bürokratie-Wahnsinn gerade in Spanien durch und versuchen, dabei nicht den Kopf zu verlieren. Als kleinen Leitfaden für Interessierte schreibe ich hier unsere persönlichen Erfahrungen in Valencia nieder.
Inhalt
Freizügigkeitsgesetz / EU
Seit 2005 existiert in der EU das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern, welches jedem Unionsbürger und seinen Angehörigen das Recht zuspricht, sich in jedem EU-Mitgliedstaat jederzeit niederzulassen und ohne zusätzlich erforderliche Arbeitserlaubnis eine Beschäftigung aufzunehmen. Dieses Gesetz inkludiert auch Angehörige, welche aus Drittstaaten kommen und bereits in der EU leben, so auch meinen Mann Alejandro, welcher chilenischer Staatsbürger ist und seit mittlerweile sieben Jahren das Aufenthalts- und Arbeitsrecht in Österreich besitzt.
Aufenthalt bis zu drei Monaten in Spanien
Bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten in Spanien sind keinerlei Meldungen gesetzlich erforderlich. EU-Bürger und deren Angehörige dürfen sich in diesem Zeitraum frei im Land niederlassen und der EU-Bürger auch eine Arbeit aufnehmen. Mitzuführen ist lediglich ein Reisepass/Personalausweis.
Aufenthalt länger als drei Monate in Spanien
Möchte man sich als EU-Bürger mit seinen Angehörigen länger als drei Monate in Spanien aufhalten, so sind bereits einige Meldungen zu machen. Ab 90 Tagen (drei Monate) am Stück oder von mehr als 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen (sechs Monaten) spricht das Gesetz von der Absicht eines langfristigen Aufenthalts im erwählten Land und man muss sich auch als EU-Bürger dort wohnhaft melden. Hintergrund dieser Regelung ist vor allem die Festegung des steuerlichen Wohnsitzes, denn ab einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in einem anderen Land, verlegt sich auch der steuerliche Wohnsitz dorthin und die Steuern sind im neuen Wahlland abzuführen.
Als EU-Bürger OHNE Drittstaatsangehörigen kann diese Ummeldung vernachlässigt werden. Ich habe von einigen in meinem Umfeld gehört, welche „alles beim Alten“ in ihrem Heimatland belassen und sich dennoch längerfristig im EU-Ausland aufgehalten haben. Seit keine Ein- und Ausreisekontrollen mehr zwischen den Mitgliedstaaten stattfinden, besteht hier keine Kontrolle mehr. Achtung nur z.B. bei der jährlichen „Pickerl“-Überprüfung des Autos, diese muss immer in jenem Land stattfinden, wo das Auto gemeldet ist.
DRITTSTAATSANGEHÖRIGE
☝️ Kompliziert wird es, wenn man so wie ich mit einem Drittstaatsangehörigen auswandert, denn der Zugang zum Arbeitsmarkt gilt IMMER nur im jeweiligen Land, in welchem die Erlaubnis ausgestellt wurde! Das heißt, im Zielland hat der Drittstaatsangehörige KEINE Arbeitserlaubnis!
☝️ Achtung bei Drittstaatsangehörigen: nach spätestens sechs Monaten verliert auch der Aufenthaltstitel gültig im ursprünglichen EU-Wohnsitzland seine Gültigkeit, daher sollte so rasch als möglich nach Einreise im Zielland mit der Ummeldung begonnen werden.
☝️ Noch ein Hinweis, den man von den Behörden nicht so frei mitgeteilt bekommt: das österreichische Aufenthaltsrecht ist deutlich strenger als das europäische Freizügigkeitsrecht. Was bedeutet das jetzt konkret? Hat man einmal den Status als europäischer Freizügiger erlangt (registrierter und nachvollziehbarer Aufenthalt von länger als drei Monaten in einem anderen EU-Land) zählt bei einer Rückkehr nach Österreich für den Drittstaatsangehörigen nicht mehr das österreichische Aufenthaltsrecht, sondern das europäische! Das heißt, man bekommt ohne Umwege eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Österreich. Ansonsten müsste man wieder das Antragsverfahren von Null an beginnen: zwei – dann drei – dann fünf Jahre befristeter Aufenthalt und anschließend erst kann der Daueraufenthalt nach österreichischem Aufenthaltsrecht beantragt werden.
Schritt für Schritt zum registrierten Einwanderer
Schritt 1: N.I.E. – número de identificación de extranjero
Die NIE ist eine persönliche und exklusive Ausländer-Identifikations-Nummer, welcher jeder Zuwanderer für den legalen Aufenthalt von länger als drei Monaten beantragen muss. Diese NIE wird in Spanien für sehr viele Prozesse benötigt, man kann sie entfernt gleichsetzen der österreichischen Personalausweis- oder Sozialversicherungsnummer.
Die NIE wird zum Beispiel für die Eröffnung eines spanischen Bankkontos, beim Immobilienkauf, dem Kauf eines Handy- oder Internetvertrages (auch bei Wertkarten!), der Meldung beim Wohnsitzamt oder einer Firmengründung mit Sitz in Spanien benötigt.
Es gibt zwei Wege, wie man nun zu dieser wichtigen NIE kommt:
- Über die spanische Botschaft im Heimatland
- Über die spanische Einwanderungsbehörde vor Ort
Beantragung der NIE bei der Botschaft im Heimtland:
Wir haben diesen Weg gewählt, da wir den Prozess ein wenig beschleunigen wollten und tatsächlich durften wir binnen zwei Wochen unsere NIE in den Händen oder besser gesagt im Email-Account halten. Man muss allerdings darauf achten, dass die NIE auf der Botschaft NICHT aus Gründen der Auswanderung ausgestellt wird. In diesem Fall muss die Beantragung direkt vor Ort in Spanien erfolgen. Auf der Botschaft wird die NIE nur dann ausgestellt, wenn man z.B. ein Bankkonto in Spanien eröffnen oder eine Immobilie kaufen möchte oder ähnliche Gründe, welchen zu keinem längerfristigen Aufenthalt in Spanien führen.
Wir haben also angegeben, dass wir gerne ein Bankkonto eröffnen möchten (nach den Gründen hierfür hat uns niemand gefragt) und wir bekamen das Antragsformular EX-15 (Solicitud de Número de Identidad de Extranjero (NIE) y Certificados) ausgehändigt. Dieses ausgefüllt und unter Vorlage unserer Pässe sowie einer Kopie davon wurden alle Daten ins System eingegeben, wir durften die Verwaltungsgebühr (knappe 10 Euro pro Person soweit ich mich erinnere) begleichen und bekamen keine 14 Tage später unsere NIE per Email zugesandt.
Beantragung der NIE vor Ort:
Wenn man sich schon in Spanien aufhält, muss die NIE bei der nächst gelegenen zuständigen Ausländerbehörde (Extranjeria) gestellt werden. Hierzu ist vorab online ein Termin (cita previa) zu vereinbaren, wobei je nach Region und Behörde es sehr mühsam sein kann, einen Termin zu ergattern.
Da ich hierzu keine persönlichen Erfahrungen habe, kann ich leider auch nicht mehr dazu schreiben. Auf der Seite des Innenministeriums findet man dazu umfangreiche Informationen: http://www.interior.gob.es/web/servicios-al-ciudadano/extranjeria/ciudadanos-de-la-union-europea/numero-de-identidad-de-extranjero-nie-
Schritt 2: Wohnsitz anmelden (empadronamiento)
Mit der NIE in deinen Händen ist der nächste Schritt, den Wohnsitz offiziell anzumelden. Voraussetzung ist dafür natürlich, dass du bereits eine Unterkunft gefunden hast.
Für die Meldung ist das Rathaus (ayuntamiento) des Wohnortes zuständig, indem sich deine Unterkunft befindet. Da ich vermute, dass jede Gemeinde eine eigene Vorgehensweise hat, weise ich darauf hin, dass meine Schilderungen sich lediglich auf Burjasot, eine Nachbargemeinde von Valencia beziehen.
Hier wurde von uns verlangt, ein Formular (steht auf der Homepage der Gemeinde zum Download bereit) mit Angaben zur Person, der NIE, Schulabschluss und des Wohnsitzes auszufüllen, welches vom Vermieter unserer Unterkunft unterfertigt werden musste!
Das unterfertigte Formular, den Original-Mietvertrag, unsere NIE und zusätzlich unsere Personalausweise bzw. Pässe mussten am Amt vorgelegt werden. Auch hier gilt: es ist zuvor online ein Termin (cita previa) zu vereinbaren! Die nette Dame hat unsere Daten in das System eingepflegt und 20 Minuten später verließen wir das Rathaus mit zwei Meldezetteln.
Schritt 3: Eintrag ins bundesweite Ausländerregister
Nun wird es ein wenig komplizierter. Zumindest in Valencia, auf diese Region beziehen sich unsere Erfahrungen. Damit ich nun ganz offiziell als freizügiger EU-Bürger gelte, muss ich mich noch in das Ausländerregister (registro ciudadano de la U.E.) bei der policia nacional eintragen lassen.
Hierzu ist natürlich wieder vorab online ein Termin zu vereinbaren. Und hier stehen wir aktuell und verzweifeln mittlerweile ein wenig. Denn für unseren Heimatort ist eine von vier Polizeistellen in Valencia zuständig und offensichtlich jene mit dem größten Einzugsgebiet. Seit Wochen versuchen wir, hier einen Termin zu ergattern, es erscheint uns momentan fast unmöglich 😵 Nur einmal waren Termine für die zuständige Polizeistelle frei geschalten und bis wir meine Daten eingegeben hatten, waren alle Termin bereits vergeben. Wir sprechen hier von zwei-drei Minuten. Nun, ich werde dich über unseren Fortschritt am Laufenden halten.
UPDATE: wir hatten inzwischen Glück und konnten einen der heiß begehrten Termine ergattern 🥳
Folgende Unterlagen werden von mir gefordert und großteils auch vor Ort einbehalten. Ich empfehle, vor dem Termin Kopien oder Scans davon zu machen.
- Das ausgefüllte Formular EX-18 (certificado residencia comunitaria)
- NIE
- Personalausweis oder Pass
- Meldezettel (certificado del empadronamiento) Auszug max. drei Monate alt!
- Beleg der Überweisung der Verwaltungsabgabe von 12 Euro
Zudem muss nachgewiesen werden, dass man dem spanischen Sozialsystem nicht auf der Tasche liegen wird, das kann erfolgen durch:
- Arbeitsvertrag
- Aktuellen Arbeitsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten
- Auszug aus der Krankenversicherung (vida laboral actualizada)
- Bestätigung über eine aufrechte Krankenversicherung (resolución de reconcocimiento de alta en seguridad social)
- Als Selbstständiger
- Auszug aus der Krankenversicherung (vida laboral actualizada)
- Bestätigung über eine aufrechte Krankenversicherung (resolución de reconcocimiento de alta en seguridad social)
- Ein selbstverfasstes und unterzeichnetes Schreiben, woran man sich verpflichtet, mindestens drei Monate die Gewerbeberechtigung aufrecht zu erhalten
UPDATE: mein selbst verfasstes Schreiben wurde nicht akzeptiert, ich bekam vom Beamten einen Vordruck vorgelegt, den ich vor Ort ausfüllen und unterschreiben musste.
- Ohne Arbeitsvertrag oder Selbstständigkeit
- Aufrechte Krankenversicherung
- Genügend Ersparnis auf einem spanischen Bankkonto, wobei „genügend“ jede Gemeinde anders definiert und zudem von den Lebensumständen abhängig ist (Partner, Kinder, etc.). Uns wurde von einem Pärchen ohne Kinder erzählt, dass von ihnen ein Betrag von 8.000 Euro vorgewiesen werden musste. Das ist die einzige Angabe, von der ich je erfahren habe, also kann ich dazu nicht allzu viel schreiben.
Ich habe den Weg über die Selbständigkeit gewählt und problemlos mein Gewerbe in Spanien angemeldet. Aber dazu erzähle ich einem anderen Beitrag mehr darüber.
Ich konnte vor Aufregung kaum schlafen in der Nacht vor meinem Termin auf der Behörde…. wird alles gut gehen…? 😲
Und dann ging alles extrem schnell, ich war keine 15 Minuten am Amt. Meine Unterlagen und Ausweise wurden kontrolliert, ich durfte noch ein Dokument unterschreiben und schon wurde mir meine „Grüne Karte“ mit einem netten „Hasta Luego“ überreicht.
Schritt 4: Antrag auf Zugang zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige
Nachdem ich nun als EU-Bürgerin im Ausländerregister eingeschrieben bin, darf ich einen Antrag auf Aufenthaltsrecht und Zugang zum Arbeitsmarkt für meinen Mann Alejandro stellen. Bis dahin darf er sich uneingeschränkt mit mir (!) in Spanien aufhalten. Sollte ich zwischendurch das Land längerfristig wieder verlassen, muss er ebenso das Land verlassen, denn sein Aufenthaltsrecht ist bis dato als Angehöriger an meinen Aufenthaltsort gebunden.
Für ihn muss dann erneut ein Termin, diesmal per Email, vorab online erbeten und folgende Dokumente vorgelegt werden. Die Dokumente sind vorab ebenso per Email zu übermitteln.
- Das ausgefüllte Formular EX-19
- Heiratsurkunde (Auszug max. sechs Monate alt)
bei Dokumenten aus Drittstaaten muss dieses erst übersetzt und legalisiert werden. Handelt es sich um ein Dokument aus einem EU-Land, sollte dieses ausreichen. Auf meiner Heimatgemeinde wurde mir auf Anfrage ein „EU-weit internationales“ ausgestellt. - Bestätigung der Registrierung des EU-Bürgers im spanischen Ausländerregister (Grüne Karte und Ausweis)
- Nachweis über einen Arbeitsvertrag oder die Selbstständigkeit des Partners inkl. Auszug aus der Krankenversicherung (vida laboral actualizada)
- Beleg der Überweisung der Verwaltungsabgabe von 12 Euro
Sollte der letzte Punkt nicht erfüllt sein, gilt auch hier wieder der Nachweis über eine aufrechte Krankenversicherung und genügend finanzielle Rücklagen auf einem spanischen Bankkonto.
Nachdem die Dokumente per Email übermittelt wurden, kam etwa 2 Wochen später eine Email retour, dass Alejandro bei der Extranjería vorsprechen soll, der genaue Termin wird in der Email bekannt gegeben.
Kurz und bündig die Vorsprache: Der Beamte kontrolliert seinen und meinen Ausweis sowie meine Grüne Karte und entlässt ihn mit der Info „Wir melden uns per Email wieder bei Ihnen.“ Auf Nachfrage was dies bedeutet: Es kann nun bis zu sechs Monate dauern, bis die (vorab per Email gesendeten Dokumente) geprüft werden und dann erhält man Information ob noch Dokumente nachzureichen sind oder alles passt. Im Falle, dass alles in Ordnung ist, bekommt er einen neuen Termin zugesandt. Was dann passiert, wurde nicht verraten.
Wir sind neugierig, wie der Bürokratie-Wahnsinn weitergeht und wann man Mann Alejandro endlich auch die Erlaubnis bekommen wird, hier in Spanien arbeiten zu dürfen 🤷♀️ Wir halten dich am Laufenden!
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Danke für die ganzen Tipps ☺️👏 schön den ganzen Prozess mal so übersichtlich zu lesen!
Danke dir für dein Feedback. Ja, die Bürokratie kann ganz schön kompliziert sein. Hoffe, meine Erfahrung hilft anderen bei der Anmeldung in Spanien und macht es ein wenig leichter.
Vielen lieben Dank für die vielen Infos! 🙂 Liebe Grüße, Lisa ✨
Sehr gerne. Wenn du noch Fragen hast, melde dich gerne bei mir. Alles Liebe!
hallo erstmal danke fuer dein Beitrag , wir moechten auch nach Spanien.Wir haben ein bischen Angst das wir das nicht alleine schaffen.Aber jetzt bin ich gestaerkt um es zu packen.Wie habt ihr das mit der Wohnung gemacht wo und wie lange hat es gedauert
Hallo Kirsten,
vielen Dank für dein Feedback. Freu mich, wenn ich euch mit meinen Erfahrungen Mut machen kann. Es steckt zwar etwas Recherchearbeit dahinter, aber eigentlich ist es recht einfach, sich in Spanien niederzulassen.
Bzgl. Wohnungssuche waren wir zuvor für eine Woche vor Ort und haben über die Plattformen idealista und fotocasa Mietimmobilien nach unseren Bedürfnissen gesucht. Wir haben uns drei Immobilien angesehen (privat wie auch Makler), aber keine hat uns zugesagt bzw. wollten uns die Mieter nicht akzeptieren, da ich selbständig tätig bin (autónoma in Spanien) und ihnen das Risiko eines Mietausfalls zu hoch ist. Sie wollten nur Mieter mit einem fixen monatlichen Angestellteneinkommen. Bei der vierten Wohnung hatten wir dann etwas Glück und auch ganz viel Vertrauen (darin, dass es gut gehen wird), weil wir haben uns einen Besichtigungstermin für eine Wohnung ausgemacht, welche nur ein Foto online hatte und noch dazu ein nicht sehr vielversprechendes. Doch es war eine wunderschöne, frisch renovierte Wohnung ganz nach unserem Geschmack. Und die Vermieter haben uns auch als Selbständige akzeptiert, nachdem wir vorgeschlagen haben, die gesamte Jahresmiete im Voraus vorzustrecken. Das war der Deal und so haben wir am letzten Tag unserer Besuchswoche den Mietvertrag unterschrieben und sind zwei Monate später eingezogen 😊
Wenn ich dir noch bei anderen Unsicherheiten helfen kann, schreib mir gerne. Wünsch dir alles Gute und viel erfolg bei der Wohnungssuche!
Vielen Dank für Deinen tollen Bericht mit so vielen wertvollen Informationen! Alles schön übersichtlich und verständlich. Ich denke, auch wir werden uns jetzt mal eine NIE machen – mal sehen, wofür wir sie noch brauchen werden 😉
Ist Dein Mann Spanier? Zumindest klingt sein Name so. Dann sprecht ihr bestimmt auch Spanisch. Ansonsten kann ich dir gerne meine Hilfe anbieten – ich spreche ganz gut Castellano 🙂
Liebe Grüße, Martina
Liebe Martina,
Herzlichen Dank für dein Feedback, hoffe, dass dir meine Erfahrungen ein klein wenig weiterhelfen im dichten Bürokratie-Dschungel, wenn es bei dann soweit ist 😊 Mein Mann ist Chilene, also Drittstaatsangehöriger im Sinne des Aufenthaltsgesetzes, was den Papierkram für seine Aufenthaltsbewilligung nochmal um einiges kompizierter gemacht hat als meine 🙈
Wenn ihr vorhabt, mal irgendwann in Spanien leben zu wollen/Immobilien zu kaufen/ein Gewerbeanzumelden/etc. ist eine NIE immer erforderlich (eigentlich geht in Spanien ohne NIE gar nichts). Wenn ihr den Weg über die Botschaft wählt, dürft ihr nur nicht sagen, dass ihr dort leben wollt, weil dann müsstet ihr die Beantragung in Spanien direkt vornehmen. Der Trick ist, zu sagen, man möchte ein Bankkonto für einen Immobilienkauf eröffnen, dann stellen sie keine Fragen 😉
Danke für dein Angebot zur Spanisch-Nachhilfe, sehr lieb! Aber inzwischen hab ich es ganz gut drauf. Falls du Instagram hast, können wir uns gerne auf diesem Wege vernetzen (ein.freigeist.auf.reisen), würde mich freuen 🤗
Alles Liebe, Michaela
Guten Morgen,
Super ausführlich alles erklärt.
Nur was ist mit Auszug aus der Krankenversicherung,braucht man das wirklich,höre ich hier zum ersten mal.Bekommt man das von der Krankenkasse?
Wenn man ohne Arbeitsvertrag nach Spanien zieht,gibt es eine Vorgabe wie lange die Krankenversicherung schon bestehen muß.
MfG
Hallo! Bitte verzeih mir meine späte Rückmeldung. Ich sehe an deiner Email, dass du aus Deutschland bist, da gelten vor allem in Bezug auf Krankenversicherung andere Regeln als bei uns in Österreich. Ich kann dir für Fragen rund ums Thema Auswandern nach Spanien Marco Preuschoff von Herzen empfehlen. Er hat sich nach seiner eigenen Auswanderung 2023 darauf spezialisiert, andere Auswanderer dabei zu unterstützen. Da sich die Richtlinien ständig ändern, ist Marco hier inzwischen eine verlässlichere Quelle als ich, da er sich laufend über gesetzliche Änderungen weiterbildet und ein großes Netzwerk an Anwälten, Steuerberatern, etc. im Hintergrund hat. Schreib ihn doch gerne einfach mal an: https://www.marcopreuschoff.com/links
Liebe Grüße,
Michaela
Wow. Meine Freundin und ich möchten auch diesen mutigen Schritt wagen und nach Spanien, Barcelona auswandern.
Dein Blogpost hat mir gut dabei geholfen, welche Schritte man benötigt und dass es zu schaffen ist!
Wir sind 28 und 22 Jahre alt und sind etwas überfordert womit man wirklich anfängt.
Ich habe mein Job gekündigt und werde suche nach einen neue Job mit full remote arbeiten damit ich die Auswanderung flexibler gestalten kann.
Wohnung möchte ich 3 Monate vor Auswanderung kündigen und die gesamte Einrichtung verkaufen. Am Ende wollen wir nur noch mit unsren Klamotten und Küchenzeug im Auto nach Spanien ziehen.
Jedoch weiß ich einfach nicht was als erstes geschehen muss, was später geschehen kann.
Sucht man dort erst eine Wohnung, dann ein Job? Oder muss man sich erst ein Job klären (nehmen wir an, es ist homeoffice) dann die Wohnung und dann zieht man um und meldet sich in Deutschland ab?
Ich bin jetzt schon so aufgeregt und freue mich wie ein kleines Kind 😂
Hallo meine Liebe,
Entschuldige bitte, dass ich erst jetzt zurückschreibe. Maaahhhh, deine Aufregung und Vorfreude spüre ich schon jetzt bis hierher 😍 Falls du die Möglichkeit hast, mit einem deutschen Arbeitgeber remote vom Ausland aus zu arbeiten oder du dich in die Selbständigkeit wagst ud mit deutschsprachigen Kunden zusammenarbeitest, ist das die beste Ausgangssituation. Ich habe meine ersten Kundenbindungen noch in Österreich geknüpft und mein Gewerbe aber dann gleich in Valencia angemeldet, da ich ja auch mit allem aus Österreich raus bin. Du kannst als Deutsch ja prinzipiell in jedes europäische Land ziehen und dich dort aufhalten so lange du willst. Die einzigen, die wirklich interessiert, wo du lebst, ist das liebe Finanzamt, weil die ja deine Steuerzahlungen haben wollen. Deswegen ist es gesetzlich auch verpflichtend, sich nach 3 Monaten offiziell im neuen Heimatland zu melden, dann wirst du nämlich im neuen Land steuerpflichtig und nicht mehr in DE (vorsicht – hier gibt es grad in DE einiges zu beachten!)
Da sich die gsetzlichen Regelungen aber ständig ändern und noch dazu zwischen DE und Ö Unterschiede bestehen, würde ich dich hier lieber an einen lieben Freund weiter verweisen, der sich nach seiner eigenen Auswanderung auf die Kanaren auf Unterstützung bei Auswanderungen nach Spanien spezialisiert hat. Schau doch gerne mal bei ihm vorbei, er kann dir gerade bei der Frage, welcher Schritt zuerst zu machen ist, sehr gut weiterhelfen: https://www.marcopreuschoff.com/links
Ansonsten meine Empfehlung: Reise in die Stadt, welche dich anzieht (zB Barcelona) und spür mal hin, wie es sich vor Ort für dich anfühlt. Stimmen die vibes, fühlst du dich wohl? Probier es vielleicht sogar ein paar Wochen aus, wenn du die Möglichkeit hast. Bei mir und Valencia war es ein „perfect Match auf den ersten Blick“ 😍 Zu Barcelona kann ich dir nur auch sagen, dass es eine der teuersten Städte zum Wohnen in ganz Spanien ist und sehr sehr touristisch – muss man mögen, viele lieben es, viele ziehen lieber weiter – hör da gut auf dein Gefühl.
Wenn ich dir noch irgendwas erzählen und weiterhelfen darf, schreib mir gerne 🫶🏻😀